Mediationsverfahren

Das Mediationsverfahren

1. Vorbereitung – Einführung – Auftragsklärung

Der Mediator wird von einer oder mehreren Konfliktparteien gebeten , eine Mediation zur Lösung eines Konfliktes in Gang zu bringen. Er veranlasst eine erste Zusammenkunft aller Beteiligten und lässt sich den Konflikt zunächst nur insoweit schildern, als dies für die Darlegung der Merkmale, Chancen und Vorteile der Mediation sinnvoll und notwendig ist. Er klärt die Anwesenden über den Ablauf des Verfahrens und die „Spielregeln“ auf, z.B.

Entscheiden sich die Parteien am Ende der Einführung für die Mediation, schließen sie mit dem Mediator einen Mediationsvertrag, der Wesentliches für das Gelingen der Mediation beinhaltet und den Auftrag an den Mediator klärt. Außerdem schließen sie mit ihm eine Honorarvereinbarung.

Ist eine der Parteien zum Treffen nicht bereit, vermittelt der Mediator als Bote zwischen den Parteien.

2. Informations- und Themensammlung – Beginn der eigentlichen Konfliktbearbeitung

Bei diesem Schritt wird geklärt, wie jeder Einzelne den Konflikt erlebt (Informationsaufnahme und Informationsaustausch bzw. Abgleichung) und worum es jedem Einzelnen geht, was jeder Einzelne besprochen haben will (Themen). Hier wird mit mediativer (-empathischer, wertschätzender, authentischer und damit Vertrauen schaffender) Gesprächsführung seitens des Mediators die Basis für Empathie, also die Fähigkeit und Bereitschaft, sich in den anderen , in seine Erlebens- und Gefühlswelt hineinzuversetzen, gelegt. Die Themen werden per Farbkarten personenzugeordnet oder in einen „Themenspeicher“ notiert.

3. Klärung der Interessen – Bedürfnisse – Wünsche „Der Königsweg“

In dieser Phase sagt jeder Teilnehmer, warum das Thema aus Phase 2 für ihn so wichtig ist, was es ihm bedeutet, warum es ihn bewegt, was er sich wünscht. Gefühlen wird Raum gegeben. Die Bedürfnisse, Interessen, Wünsche werden per Farbkarten jedem Teilnehmer gesondert zugeordnet. Jeder kann auch zu den Themen des anderen Stellung nehmen und dazu seine Bedürfnisse, Interessen, Wünsche äußern.

4. Kreative Ideensuche / Bildung von Lösungsmöglichkeiten

Auf der Grundlage der Bedürfnisse, Interessen, Wünsche werden mit Kreativtechniken, z. B. dem Brainstorming, Lösungs(wahl)möglichkeiten entwickelt. Die kreative Ideensuche schafft eine Horizonterweiterung , die weit über juristische Lösungen hinausgehen kann.

5. Bewertung und Auswahl der Lösungsvorschläge

Die gefundenen Lösungsmöglichkeiten werden von den Teilnehmern im Schritt der Einigung auf eine Lösung bewertet und ausgewählt. Der Konsens trägt die Konfliktlösung, die nachhaltig wirkt und so der Entstehung neuer Konflikte vorbeugt.

6. Mediationsvereinbarung und Machbarkeitsprüfung

Die Lösung wird wirklichkeitsgerecht und umsetzbar schriftlich dokumentiert und kann nach Wunsch auf ihre juristische, wirtschaftliche, soziale, technische etc. Machbarkeit geprüft werden. Erst wenn zumindest ein Interesse eines jeden Teilnehmers in der Vereinbarung abgedeckt ist, kann von einer Lösung mit „gegenseitigen Vorteil“ gesprochen werden. Die Vereinbarung ist rechtsverbindlich.

In aller Regel wird in ihr ein Termin zur Erfolgskontrolle vorgesehen.

Die Mediationsvereinbarung wird von den Teilnehmern, nicht vom Mediator unterschrieben.

Aus der Erfahrung mit der Mediation sollten alle in der Lage sein, zukünftige Konflikte selbst zu lösen.

Konfliktgefährdetes Umfeld?Checkliste